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Sprechstundenbedarf (SSB) in Schleswig-Holstein
Seit Fusion der AOK SH und Westfalen-Lippe zur AOK Nordwest in 2017, erfolgt die Bearbeitung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen – trotz unterschiedlicher SSB-Vereinbarungen der Bundesländer – ausschließlich in Dortmund.
Naheliegend, dass Maßstäbe zur Wirtschaftlichkeitsprüfung mit ähnlicher Argumentation auch in Schleswig-Holstein angewendet werden. Die SSB-Vereinbarung SH bietet vergleichsweise großen Spielraum für Kürzungen und Streichungen, dies hat die Erfahrung aus Kunden-Feedback gezeigt; bezeichnend, dass es seit 2019 vermehrt zu Androhungen der Unwirtschaftlichkeit und Regressbescheiden kommt.
Augenmerk liegt dabei nicht nur auf Produkten, die einzeln im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung als unzulässige Mittel abgesetzt werden. Vermeintliche Unwirtschaftlichkeit kann etwa als Argument im Bereich der Durchschnittsüberschreitung herangezogen werden, um zu begründen, dass den Praxen trotz vorliegender Praxisbesonderheit, ein Teil des SSB als unzulässiger Mehraufwand abgezogen werden darf.
Beispiel
Leukomed / Cutiplast / Cosmopor / Curapor
Die Prüfungsstelle Westfalen-Lippe kritisiert in mehreren Verfahren den vermeintlich zu häufigen Einsatz sogenannter Inselpflaster. Während es in den meisten Regressverfahren schlicht heißt, dass der Bezug dieser Produkte nicht nachvollziehbar ist, wurde in einem Verfahren ausdrücklich Bezug genommen auf Werbematerialien eines Herstellers, der von einem »post-operativen Wundverband« spricht. Man geht wohl davon aus, dass diese Produkte ausschließlich im Zusammenhang mit operativen Eingriffen eingesetzt werden dürfen.
Es besteht daher die naheliegende Möglichkeit, dass die AOK Nordwest künftig Verordnungen von Inselpflastern, die nicht mit entsprechender Anzahl an operativen Eingriffen korrespondiert, als unwirtschaftliche Verordnungen ansehen wird.
Weitere Impulse gibt es – seit Prüfjahr 2019 – z.B. für den Bezug parenteraler Kortikoide, Wundnahtstreifen und den Einsatz von Nahtmaterialien.
Wie können wir diese Erkenntnis für weitsichtiges Handeln nutzen?
Um bestehenden Regressforderungen adäquat zu begegnen und zukünftige Regresse zu vermeiden, ist es essenziell, sich eingehend mit der Thematik auseinanderzusetzen. Gemeinsam mit Herrn Dr. Reuter, als Medizinrechts-Experte aus dem Raum Westfalen-Lippe, möchten wir Ihnen in unserem Webinar einen Ein- und Überblick geben sowie aufzeigen, welche Herausforderungen zukünftig im Rahmen der Abrechnung von Sprechstundenbedarf in Schleswig Holstein zu erwarten sind.
Melden Sie sich gleich an – wir freuen uns auf Sie! Ihr marmed Team mit Dr. Bastian Reuter