Bequeme Webseiten-Tools
von marmed

Bequeme Webseiten-Tools sind oft nicht DSGVO konform

Als Ärzt:innen wissen Sie natürlich, dass die Daten Ihrer Patient:innen besonders geschützt werden müssen. Aber haben Sie das auch schon für Ihre Website umgesetzt?

Viele Arztpraxen wollen einfach nur eine funktionierende Website und kümmern sich wenig darum, wie diese technisch gestaltet ist. Allerdings zeigt sich im Rahmen der fortschreitenden Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) immer mehr, dass scheinbar bequeme Tools häufig gegen die DSGVO verstoßen.

An erster Stelle ist natürlich Google Fonts zu nennen, wegen dessen Nutzung das LG München (Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20) Anfang dieses Jahres einen Unternehmer zur Zahlung von 100,00 Euro Schmerzensgeld verurteilt hat. Google Fonts ist eine Schriftartanzeige, die sich oft in Website-Vorlagen findet und auch von Marketing-Agenturen gerne genutzt wird. Derzeit mahnen viele fragwürdige Anwält:innen massenhaft die Nutzung von Google Fonts ab. Insofern sollten Sie dringend prüfen, ob auf Ihrer Internetseite Google Fonts eingebunden ist und dies notfalls entfernen.

Aber auch sonst bietet eine Website viel Angriffsfläche für Abmahnungen und die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen.
Fast ein alter Hut ist inzwischen, dass Google Analytics nur mit AnonymizeIP rechtskonform eingesetzt werden kann. Aber wussten Sie schon, dass das Cookiebanner Ihrer Website inzwischen zwingend eine Schaltfläche mit „Alle Cookies ablehnen“ enthalten muss? Und falls Ihre Website ein Kontaktformular hat, sollten Sie unbedingt auf Google Recaptcha verzichten – hier gibt es datensparsamere Lösungen wie z.B. Honeypot-Felder. Insofern sollten Sie – falls noch nicht geschehen – dringend mit Ihrem Homepageprovider über eine datenschutzkonforme Gestaltung Ihrer Homepage sprechen.

Bei rechtlichen Fragen rund um diese Themen wenden Sie sich gern an unseren Kooperationspartner:
JURAPORT.SH Rechtsanwaltskanzlei

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